Eigenschutz nach der AHA-Formel
Abstand halten – Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder beim Spaziergang.
Hygiene beachten – Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife und beachten Sie die Hygieneregeln beim Husten und Niesen.
Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen – Tragen Sie eine Alltagsmaske immer dann, wenn Sie im öffentlichen Raum den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können. Wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden, sollten Sie dennoch darauf achten, Abstand zu anderen Menschen zu halten.
Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Gemäß unserer Fürsorgeplicht zum persönlichen und allgemeinen Schutz gegen COVID-19 gelten folgende Sicherheitsregeln zum Eigenschutz:
Wir übernehmen Verantwortung
Wir fühlen uns dafür verantwortlich, unseren Mitarbeitern und Kunden den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Diesbezüglich haben wir uns der Aufgabe einer sensiblen Covid-19 Prävention gestellt, um den größtmöglichen Schutz im Arbeitsalltag zu gewährleisten. Um Ihnen hier Transparenz zu bieten, findet Sie nachfolgend unser aktuelles Konzept.
1. Maskenpflicht:
Es herrscht generelle Maskenpflicht im Büro und Hallenbereich.
Beim Betreten des Betriebsgebäudes ist eine Maske zu tragen.Ausnahme: Sitzende Tätigkeit am eigenen, festen Büro-Arbeitsplatz.
Versorgung aller Mitarbeiter mit Alltagsmasken und FFP2-Masken.
Auch außerhalb des Betriebsgebäudes gilt eine Maskenpflicht, wenn Abstände von 1,5m – 2m NICHT eingehalten werden können, z.B.:
- beim Einteilen der Arbeiten
- beim Autofahren mit zwei Personen hat der Beifahrer Maske (FFP2) zu tragen
- Montagearbeiten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
2. Organisatorischer Abstand der Personen:
Generell ist ein Mindestabstand von 1,5 bis 2m zur nächsten Person einzuhalten.
Betreten der Büros nur EINZELN, nicht in Gruppen
Die Büros sind untereinander NICHT mehr zugänglich, sondern nur noch durch jeweiliges Betreten vom Flurbereich.
Der Aufenthaltsraum darf nur noch von 2 Mitarbeitern gleichzeitig genutzt werden, wenn die Abstände eingehalten werden.
Die Küche ist nur einzeln zu betreten.
Umorganisation der Bürobelegung. Büros werden nur noch mit maximal zwei Personen belegt, vorzugsweise Einzelbelegung.
Materialorganisation und Lagerbegehungen nur einzeln. Organisatorisch werden die Rüstzeiten zeitlich versetzt. Montagematerial wird von der Lagerfachkraft vorkommissioniert, um die Rüstarbeiten zu reduzieren oder gar zu ersetzen.
Sämtliche PC-Arbeitsplätze sind zur Möglichkeit der Videokonferenz ausgestattet, um persönliche Meeting und Teambesprechungen weitgehendst zu reduzieren.
Montage von Spuckschutz in Büros mit Doppelbelegung und im Pausenraum.
3. Hygienevorsorge:
Regelmäßige, tägliche Desinfektion (morgens und mittags) aller Waschräume, Küchen, Türklinken und Lichtschalter.
Überprüfung und Dokumentation aller Besucher
Regelmäßiges Lüften der Büroräume
Ausstattung von Büros mit Mehrpersonenbelegung (max. 2) mit zertifizierten Luftreinigern
Möglichkeit zur Desinfektion beim Betreten und Verlassen des Gebäudes.
Appell an alle Mitarbeiter:
An alle Mitarbeiter wird im Einzelnen appelliert, die allgemein vorgegebenen Regeln im privaten Leben ebenso umzusetzen und Kontakte zu reduzieren. Denn allein die Vorkehrungen innerhalb der Firma, sind der Situation gemäß nicht ausreichend.